Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 11.07.2006 - 3 A 102/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30717
VG Braunschweig, 11.07.2006 - 3 A 102/06 (https://dejure.org/2006,30717)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11.07.2006 - 3 A 102/06 (https://dejure.org/2006,30717)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 3 A 102/06 (https://dejure.org/2006,30717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,30717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 4.01

    Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Vergangenheit

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.07.2006 - 3 A 102/06
    Diese Auffassung werde durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.03.2002 (5 C 4.01) gestützt.

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hatte mit zwei Urteilen vom 21.03.2002 (5 C 4.01 und 5 C 7.01, BVerwGE 116, 161 ff. bzw. WuM 2003, 156 ff.) zur Frage der Aufhebung von Wohngeldbescheiden für bereits abgelaufene Bewilligungszeiträume im Falle von rückwirkenden Einkommenserhöhungen für Zeiträume von 1994 bis 1998 und damit zur Anwendbarkeit u. a. des § 29 WoGG in der damals geltenden Fassung Stellung genommen.

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.07.2006 - 3 A 102/06
    Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn die Rechtslage so unklar und verworren war, dass eine Klärung erwartet werden musste (vgl. für alles Vorstehende BVerfG, B. v. 25.05.1993 - 1 BvR 1509, 1648/91 -, BVerfGE 88, 384, 404).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 7.01

    Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Ver-

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.07.2006 - 3 A 102/06
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hatte mit zwei Urteilen vom 21.03.2002 (5 C 4.01 und 5 C 7.01, BVerwGE 116, 161 ff. bzw. WuM 2003, 156 ff.) zur Frage der Aufhebung von Wohngeldbescheiden für bereits abgelaufene Bewilligungszeiträume im Falle von rückwirkenden Einkommenserhöhungen für Zeiträume von 1994 bis 1998 und damit zur Anwendbarkeit u. a. des § 29 WoGG in der damals geltenden Fassung Stellung genommen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 471/08

    Rückforderung von Wohngeld

    v. 12.04.2006 - 2 K 06.299 - Rn. 18 ; VG Göttingen, Urt. v. 22.02.2007 - 2 A 202/05 - Rn.20 im Hinblick auf § 40 Abs. 3 WoGG 2004; bejahend: VG Berlin, Beschl. v. 17.11.2005 - 21 A 60.05 - Rn. 2 f. ; VG Braunschweig, Urt. v. 11.07.2006 - 3 A 102/06 - Rn. 15 ff. ; VG Oldenburg, Urt. v. 04.12.2006 - 13 A 831/06 - Rn. 23 ff. ; wohl auch die Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 15/1516, S. 78).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2009 - 3 L 205/07

    Neuberechnung Wohngeld wegen erhöhtem Einkommen

    Vorliegend sind die für die Rechtsauffassung der Beklagten angeführten Gerichtsentscheidungen (VG Braunschweig, Urt. v. 11.07.2006, Az.: 3 A 102/06; VG Berlin, Beschl. v. 17.11.2005, Az.: 21 A 60.05; VG Oldenburg, Urt. v. 04.12.2006, Az.: 13 A 831/06; VG Münster, Urt. v. 16.05.2006, Az.: 5 K 1831/04) nicht nur sämtlichst älter, als die Gegenauffassung des Verwaltungsgerichts Göttingen (Urt. v. 22.02.2007, Az.: 2 A 202/05 - juris) sowie VG Cottbus (Urt. v. 26.09.2008 - 5 K 1026/04 - juris), sondern sie verhalten sich auch in keiner Weise zu der Anwendbarkeit des § 40 Abs. 3 WoGG.
  • VG Göttingen, 22.02.2007 - 2 A 202/05

    Eingriff in abgelaufene Wohngeldbewilligungszeiträume während derer § 29 Abs. 3

    Auf die von einigen Gerichten in die Mitte ihrer Überlegungen gestellte Frage, ob es sich bei der rückwirkenden Anwendung des § 29 Abs. 3 Satz 2 WoGG um eine verfassungsrechtlich verbotene Rückwirkung handelt (verneint vom VG Braunschweig, Urteil vom 11.7.2006 -3 A 102/06- und VG Oldenburg, Urteil vom 4.12.2006 -13 A 831/06-, jeweils zitiert nach der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts), kommt es damit nicht an.
  • VG Cottbus, 26.09.2008 - 5 K 1026/04

    Aufhebung einer Wohngeldbewilligung wegen Erhöhung des Einkommens

    Insbesondere kann - entgegen einer teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 11.Juli 2006 - 3 A 102/06 -, zitiert nach juris; VG Oldenburg (Oldenburg), Urt. v. 45. Dezember 2006 - 13 A 831/06 -, zitiert nach juris) - nicht von einer so unklaren und verworrenen Rechtslage ausgegangen werden, dass die Betroffenen in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen musste.
  • VG Oldenburg, 04.12.2006 - 13 A 831/06

    Rückwirkende Änderung der Vorschriften im Wohngeldrecht.

    Wird berücksichtigt, dass der Gesetzgeber diese Regelungen im Hinblick auf die bereits oben geschilderte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für erforderlich hielt, ist durch die Änderung in § 29 Abs. 3 Wohngeldgesetz (in der ab 2004 geltenden Fassung) die für die Zeit ab 2001 unklare Rechtslage hinsichtlich einer Neuberechnung von Wohngeldansprüchen bei erheblichen Änderungen des Einkommens in bezug auf bereits abgelaufene Bewilligungszeiträume geklärt worden (ebenso: VG Braunschweig Urteil v. 11. Juli 2006 - Az. 3 A 102/06 - V. n. b.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht